Barrierefreie Webseite: was für KMU in der Schweiz heute gilt
Stand Oktober 2026, ohne Juristen-Deutsch
Eine Webseite, die alle nutzen können, auch Menschen mit Einschränkungen. Für öffentliche Stellen ist das Pflicht, für private KMU in der Schweiz heute noch nicht. Das Parlament arbeitet an einem neuen Gesetz, ein Datum gibt es nicht. Hier steht, was heute gilt, was beschlossen ist und was Du sinnvoll tust.
Veröffentlicht am 18. Juni 2026 · aktualisiert am 20. Oktober 2026 · von Lars Donner · Lesezeit ca. 9 Min.
Private KMU müssen ihre Webseite in der Schweiz heute nicht barrierefrei machen. Der Nationalrat hat am 21. September 2026 ein Inklusionsgesetz angenommen, das die Massnahmen der geplanten BehiG-Revision enthält. Jetzt berät der Ständerat, ein Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht. Wer in der EU online an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft, etwa über einen Online-Shop, ist über den European Accessibility Act seit dem 28. Juni 2025 betroffen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: Sie macht die Seite für alle besser bedienbar. Stand Oktober 2026, Orientierung und keine Rechtsberatung.
Muss meine Firmen-Webseite heute barrierefrei sein?
Nein, nicht als private Firma in der Schweiz. Barrierefreiheit im Web heisst, dass Deine Seite auch von Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden kann, etwa per Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit starker Vergrösserung. Verpflichtet sind dazu heute vor allem öffentliche Stellen. Für private Anbieter gilt Art. 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes: Wer Dienstleistungen öffentlich anbietet, darf Menschen mit Behinderung nicht wegen ihrer Behinderung diskriminieren. Eine bestimmte Technik für Webseiten schreibt das Gesetz privaten Firmen nicht vor.
Was hat das Parlament 2026 entschieden?
Der Bundesrat hatte im Dezember 2024 eine Revision des BehiG vorgelegt (Geschäft 25.020). Im April 2026 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats einstimmig beschlossen, diese Massnahmen in den Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative zu übernehmen, ein neues Inklusionsgesetz (Geschäft 26.029).
Am 21. September 2026 hat der Nationalrat dieses Inklusionsgesetz mit 108 zu 80 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Was genau für private Webseiten gelten wird, steht damit noch nicht fest.
Wann wird es Pflicht?
Ein Datum gibt es nicht. Nach dem Ständerat braucht es die Schlussabstimmung, und gegen ein neues Gesetz kann das Referendum ergriffen werden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen rechnete schon vor dem Entscheid des Nationalrats mit einem Inkrafttreten frühestens 2029. Ein fixes Datum kann Dir heute niemand seriös nennen.
Anders im EU-Geschäft: Dort gilt seit dem 28. Juni 2025 der European Accessibility Act (EAA). Er gilt für bestimmte Produkte wie Computer und Smartphones und für bestimmte Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten, darunter Online-Shops, Bankdienste, Telekommunikation, E-Books und Personenverkehr. Das betrifft auch Schweizer Firmen, sobald sie solche Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten.
Bist Du als KMU betroffen?
Eine schnelle Orientierung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Du verkaufst online an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU: Dann ist der European Accessibility Act für Dich schon heute relevant.
- Du bist rein in der Schweiz tätig: Heute gilt für Dich keine Technikpflicht. Was das Inklusionsgesetz später verlangt, entscheidet das Parlament.
- Du planst sowieso eine neue Webseite: Dann lohnt es sich, sie gleich zugänglich zu bauen. Das kostet beim Neubau kaum Mehraufwand, beim Nachrüsten später schon mehr.
Die ehrliche Faustregel: kein Grund zur Eile, aber ein guter Grund, neue Seiten gleich zugänglich zu bauen und bestehende bei der nächsten Überarbeitung mitzunehmen.
Gilt die Ausnahme für Kleinstbetriebe auch in der Schweiz?
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und sie verdient eine ehrliche statt einer bequemen Antwort. Heute braucht es in der Schweiz keine Ausnahme, weil für private KMU noch keine Pflicht gilt. In der EU gilt für Kleinstunternehmen eine Ausnahme: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen an digitale Dienstleistungen ausgenommen. Damit fällt ein grosser Teil der klassischen Schweizer KMU-Landschaft dem Umfang nach unter diese Schwelle.
Drei Dinge sind dabei allerdings wichtig, und genau sie gehen in der Diskussion oft unter:
- Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer digitale Produkte im Sinne des EAA anbietet, kann trotz kleiner Betriebsgrösse in der Pflicht stehen.
- Für die Schweiz ist offen, ob es eine Schwelle gibt. Der Entwurf des Bundesrats sah keine Mindestgrösse vor, sondern «angemessene Vorkehrungen». Was gilt, entscheidet das Parlament.
- Eine Ausnahme von der Pflicht ist keine Ausnahme vom Nutzen. Auch wer rechtlich nicht muss, verliert Kundschaft, die die Seite nicht bedienen kann.
Unsere Empfehlung für einen typischen Betrieb mit fünf Mitarbeitenden: nicht in Aktionismus verfallen, aber auch nicht auf eine spätere Ausnahme wetten. Die Punkte, um die es geht, sind bei einer sauber gebauten Seite ohnehin überschaubar, und sie wirken sofort, unabhängig davon, was das Parlament am Ende beschliesst. Auch das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Was barrierefrei konkret heisst (WCAG, Stufe AA)
Der technische Massstab sind die WCAG, üblicherweise auf Stufe AA. Die EU-Norm EN 301 549 verweist auf WCAG 2.1 Stufe AA, die neuere Fassung 2.2 schliesst 2.1 ein. Das klingt sperrig, ist in der Praxis aber zu grossen Teilen solides Handwerk. Die wichtigsten Punkte:
- Ausreichende Farbkontraste: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben, auch für Menschen mit Sehschwäche.
- Alt-Texte für Bilder: Beschreibungen, die ein Screenreader vorlesen kann.
- Bedienbar per Tastatur: Die ganze Seite muss ohne Maus nutzbar sein (Navigation, Formulare, Buttons).
- Klare Struktur: saubere Überschriften-Hierarchie, damit man sich orientieren kann.
- Beschriftete Formularfelder: jedes Feld eindeutig benannt, Fehler verständlich gemeldet.
- Nicht nur Farbe als Signal: «Rot heisst Fehler» reicht nicht, es braucht zusätzlich Text oder Symbole.
- Lesbar & zoombar: ausreichende Schriftgrössen, die Seite muss sich vergrössern lassen, ohne zu zerbrechen.
Eine gut und modern gebaute Seite erfüllt viele dieser Punkte ohnehin. Der Aufwand steckt meist im Detail, und im bewussten Prüfen.
Ein erster Selbsttest ist schnell gemacht: Es gibt kostenlose Prüf-Tools, etwa den WAVE-Checker oder die Lighthouse-Analyse, die direkt im Chrome-Browser eingebaut ist. Sie zeigen offensichtliche Probleme wie zu schwache Kontraste oder fehlende Alt-Texte sofort an. Sie ersetzen keine gründliche Prüfung, geben aber einen ehrlichen ersten Eindruck, wo Deine Seite steht.
Der Selbsttest: vier Prüfungen in 30 Minuten
Bevor Du jemanden dafür bezahlst, kannst Du den gröbsten Teil selbst herausfinden. Diese vier Prüfungen brauchen keine Fachkenntnis und decken erfahrungsgemäss den Grossteil der typischen Mängel auf.
- 1. Der Tabulator-Test (10 Minuten). Leg die Maus weg und geh mit der Tabulator-Taste durch Deine Seite. Erreichst Du jeden Link, jedes Formularfeld und jeden Knopf? Siehst Du jederzeit, wo Du gerade stehst? Und kommst Du aus einem geöffneten Menü mit der Escape-Taste wieder heraus? Bleibt der Fokus irgendwo hängen oder verschwindet er unsichtbar, ist das einer der häufigsten und zugleich gravierendsten Mängel.
- 2. Der Kontrast-Test (5 Minuten). Prüfe Deine wichtigsten Text- und Hintergrundfarben mit dem kostenlosen Contrast Checker von WebAIM. Fliesstext braucht ein Verhältnis von mindestens 4,5 zu 1, grosse Schrift ab 3 zu 1. Besonders oft fallen helle graue Hilfetexte und Beschriftungen in Formularen durch.
- 3. Der Zoom-Test (5 Minuten). Vergrössere die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder überlagern sich Elemente und verschwindet Text hinter dem Rand?
- 4. Der Werkzeug-Test (10 Minuten). Lass Lighthouse laufen, das in Chrome bereits eingebaut ist, oder den WAVE-Checker. Beide finden nicht alles, aber sie zeigen fehlende Alt-Texte, unbeschriftete Formularfelder und eine kaputte Überschriften-Hierarchie zuverlässig an.
Was diese vier Tests nicht ersetzen, ist eine Prüfung mit einem echten Screenreader und der Blick einer Person, die täglich damit arbeitet. Für eine erste ehrliche Standortbestimmung reichen sie aber völlig aus.
Was Du jetzt tun solltest
Kein Aktionismus, aber auch kein Aussitzen. Sinnvoll ist ein ruhiger Dreischritt:
- 1. Ist-Analyse: Lass Deine Seite auf die wichtigsten WCAG-Punkte prüfen. Schon ein erster Check zeigt, wo die grössten Lücken sind (oft Kontraste, fehlende Alt-Texte, nicht tastaturbedienbare Elemente).
- 2. Quick-Wins zuerst: Kontraste anpassen, Alt-Texte ergänzen, Formulare sauber beschriften. Das bringt schnell viel und ist meist ohne Neubau machbar.
- 3. Bei Neubau gleich richtig: Wenn ohnehin eine neue Seite ansteht, von Anfang an zugänglich planen. Das ist der günstigste Weg, die Anforderungen zu erfüllen.
So hast Du eine Seite, die heute schon besser funktioniert, und musst später nicht unter Zeitdruck nachrüsten.
Was es kostet
Zu diesem Thema kursieren Zahlen von zweihundert bis zwanzigtausend Franken, und beides kann im Einzelfall stimmen. Entscheidend ist nicht die Seitenzahl, sondern wie die Seite gebaut ist. Unsere Ansätze, damit Du eine Grössenordnung hast:
- Einzelne Korrekturen ab CHF 190. Kontraste anpassen, Alt-Texte ergänzen, Formularfelder sauber beschriften. Das deckt bei vielen Seiten bereits die Mehrheit der gefundenen Punkte ab.
- Überarbeitung über die ganze Seite ab CHF 390. Zusätzlich Tastaturbedienung, Fokus-Darstellung, Überschriften-Struktur und Zoom-Verhalten.
- Unklarer Umfang: CHF 140 pro Stunde, wobei wir Dir vorher trotzdem einen Fixpreis nennen, damit Du weisst, woran Du bist.
- Neubau ab CHF 590. Bei sehr alten oder technisch verbauten Seiten ist der Neubau regelmässig günstiger als das Flicken, und die Zugänglichkeit ist dann von Anfang an eingebaut statt nachträglich aufgesetzt.
Alle Preise verstehen sich als Richtwerte für eine übliche KMU-Seite. Die Einschätzung, welcher Weg bei Dir der sinnvollere ist, bekommst Du vorab und unverbindlich, auch wenn am Ende kein Auftrag daraus wird. Mehr zu unserer Arbeitsweise findest Du unter Webdesign und Pakete & Preise.
Barrierefreiheit ist auch ein Geschäftsvorteil
Das Thema klingt nach Pflichtübung, ist aber mehr: In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, dazu kommt eine alternde Bevölkerung, die kleine Schriften und schlechte Kontraste schlecht lesen kann. Eine zugängliche Seite erreicht diese Menschen, statt sie auszuschliessen. Gleichzeitig ist das, was Barrierefreiheit ausmacht, fast deckungsgleich mit dem, was Google für gutes Ranking belohnt: klare Struktur, gute Lesbarkeit, sauberer Code, sinnvolle Beschriftungen. Du investierst also nicht nur in Compliance, sondern in Reichweite, Usability und SEO zugleich.
Dazu kommt das Signal nach aussen: Eine zugängliche, durchdachte Seite zeigt, dass Du Deine Kundschaft ernst nimmst, alle, nicht nur die mit perfektem Sehvermögen und neuestem Smartphone. Gerade für lokale Betriebe, die von Vertrauen und Weiterempfehlung leben, ist das ein leiser, aber echter Imagegewinn.
Häufige Irrtümer
- «Das wird sicher teuer.» An einer sauberen Seite sind die meisten Punkte gezielte Anpassungen, kein Komplettumbau.
- «Ich warte, bis es Pflicht wird.» Wer die Seite ohnehin überarbeitet, macht es gleich mit und profitiert sofort. Und wer in der EU online an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, ist schon heute dran.
Fazit
Die barrierefreie Webseite wird zum Standard: für öffentliche Stellen längst, im EU-Geschäft teils schon heute, für private Firmen in der Schweiz erst, wenn das Parlament entschieden hat. Die gute Nachricht: Vieles ist machbar, ohne alles neu zu bauen, und die Arbeit zahlt sich sofort aus, in einer besseren und sichtbareren Webseite. Wer bei der nächsten Überarbeitung ruhig anfängt, ist gut vorbereitet. Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einschätzung Deines Falls zieh bitte eine Fachperson bei oder prüfe die aktuell gültigen Vorgaben.
Quellen
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 6
- Medienmitteilung der Kommission WBK-N vom 24. April 2026
- Parlament: Nationalrat zum Inklusionsgesetz, 21. September 2026
- EBGB: Behindertenpolitik 2023 bis 2026
- Stiftung Zugang für alle: Teilrevision des BehiG (April 2025)
- Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
Häufige Fragen
Ist eine barrierefreie Website in der Schweiz schon Pflicht?
Wann wird es für private Firmen Pflicht?
Was bedeutet WCAG Stufe AA konkret?
Drohen Strafen, wenn ich nichts mache?
Muss ich meine ganze Webseite neu bauen?
Wie finde ich heraus, ob meine Webseite überhaupt barrierefrei ist?
Was kostet es, eine bestehende Seite barrierefrei zu machen?
Gilt das auch für meinen kleinen Betrieb mit einer Ein-Seiten-Webseite?
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder ein Plugin?
Bringt Barrierefreiheit ausser Compliance noch etwas?
Wie zugänglich ist Deine Webseite heute?
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