Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen SEEWERK beziehungsweise Donner Consulting & IT und ihren Kundinnen und Kunden.

1. Anbieter

Donner Consulting & IT
Lars Donner
Marke: SEEWERK
Leuholz 14
8855 Wangen SZ
Schweiz

Telefon: 055 552 55 05
E-Mail: mail@seewerk.ch
Webseite: https://seewerk.ch
UID: CHE-344.856.953

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Aufträge, Verträge und Dienstleistungen von SEEWERK beziehungsweise Donner Consulting & IT.

Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, WordPress-Webseiten, Suchmaschinenoptimierung (SEO), technische Webseitenbetreuung, Hosting- und Mail-Einrichtung, Google-Unternehmensprofile, Google Ads, Online-Marketing, Wartung, Support, Beratung, Schulung sowie damit zusammenhängende digitale Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn sie von SEEWERK schriftlich bestätigt wurden.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte, ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung von der Kundin oder dem Kunden mündlich, schriftlich, per E-Mail, per Nachrichtendienst oder durch eine sonstige eindeutige Zustimmung angenommen wird.

Auch der Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch der Kundin oder des Kunden gilt als Annahme des Vertrags.

4. Angebote und Offerten

Angebote und Offerten von SEEWERK sind, sofern nicht anders angegeben, während 14 Tagen gültig.

Die in einer Offerte beschriebenen Leistungen sind massgebend. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Erweiterungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden.

Die auf der Webseite genannten Paketpreise sind Festpreise für den dort beschriebenen Umfang. Verbindlich wird ein Auftrag mit der schriftlichen Offerte. Leistungen ausserhalb des Paketumfangs weist die Offerte vorher einzeln mit Preis aus. Die Ergebnisse des Konfigurators sind eine Vorabschätzung, massgebend ist die Offerte.

5. Leistungsumfang

SEEWERK erbringt die vereinbarten Dienstleistungen gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung.

Der konkrete Leistungsumfang kann je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Konzeption und Gestaltung von Webseiten
  • Erstellung und Einrichtung von WordPress-Webseiten
  • Einrichtung von Elementor, Themes, Plugins und Formularen
  • technische Optimierungen
  • SEO-Grundoptimierung und laufende SEO-Betreuung
  • Einrichtung von Google Analytics, Google Search Console und Google Unternehmensprofilen
  • Google Ads und Conversion-Tracking
  • Hosting-, Domain- und E-Mail-Einrichtung
  • Wartung, Updates, Backups und Support
  • Beratung, Schulung und technische Betreuung

6. Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Domaininformationen, Hostingzugänge, E-Mail-Zugänge, rechtliche Angaben, Impressumsdaten, Datenschutzhinweise, Feedbacks und Freigaben.

Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung der Kundin oder des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

7. Inhalte der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmässig verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Musik, Schriften, Grafiken, Bewertungen, Referenzen und sonstige Inhalte.

Die Kundin oder der Kunde bestätigt, über die notwendigen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen für die bereitgestellten Inhalte zu verfügen. SEEWERK übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen durch von der Kundin oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte.

8. Rechtliche Inhalte der Webseite

SEEWERK kann allgemeine Vorlagen oder Textentwürfe für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, AGB oder ähnliche Inhalte bereitstellen.

Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch eine juristische Fachperson. Die Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der eigenen Webseite liegt bei der Kundin oder beim Kunden.

9. Termine und Lieferfristen

Angegebene Termine und Lieferfristen gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Verzögerungen können insbesondere entstehen durch fehlende Inhalte, verspätetes Feedback, technische Probleme bei Drittanbietern, Änderungswünsche, zusätzliche Leistungen oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von SEEWERK.

10. Projektpause bei fehlender Rückmeldung

Reagiert die Kundin oder der Kunde während mehr als 14 Tagen nicht auf Rückfragen, Freigaben oder benötigte Mitwirkungen, darf SEEWERK das Projekt pausieren.

Reagiert die Kundin oder der Kunde während mehr als 30 Tagen nicht, darf SEEWERK die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den Auftrag als unterbrochen oder beendet betrachten. Vorbehalten bleibt Ziffer 22.

11. Korrekturschleifen und Änderungswünsche

Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Webdesign- und Webseitenprojekten zwei Korrekturschleifen enthalten. Beim Update einer bestehenden Webseite zum Fixpreis ist eine Korrekturschleife enthalten.

Das Update zum Fixpreis umfasst die Updates des Systems (bei WordPress auf die neueste Version, bei Joomla innerhalb der bestehenden Hauptversion), die Updates der Erweiterungen und der Designvorlage, soweit der Hersteller ein Update liefert, sowie die Umstellung auf eine aktuelle PHP-Version, wenn die Webseite dabei ohne Umbau läuft. Der Wechsel auf eine neue Joomla-Hauptversion sowie Umbauten, wenn eine Erweiterung oder die Designvorlage die neue Version nicht verträgt oder nicht mehr gepflegt wird, sind nicht enthalten; SEEWERK offeriert sie vorher separat und verbindlich. Neue oder erneuerte Funktionen, Design und Texte werden zusätzlich verrechnet.

Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen am bestehenden Konzept, Layout oder Inhalt. Grundlegende Konzeptänderungen, neue Seiten, neue Funktionen, zusätzliche Sprachversionen, neue Integrationen oder grössere Umbauten gelten nicht als normale Korrekturschleife und können zusätzlich verrechnet werden.

12. Abnahme und Freigabe

Ist die Leistung fertig oder teilweise geliefert, erhält die Kundin oder der Kunde die Möglichkeit zur Prüfung.

Meldet die Kundin oder der Kunde innerhalb von 7 Tagen keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

Eine Webseite gilt spätestens mit der Veröffentlichung, produktiven Nutzung oder ausdrücklichen Freigabe als abgenommen.

13. Preise

Es gelten die in der Offerte, auf der Webseite oder in einer individuellen Vereinbarung genannten Preise.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Donner Consulting & IT ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; die genannten Preise sind Endpreise, es wird keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Sollte die Mehrwertsteuerpflicht künftig eintreten, gilt sie erst für Verträge, die danach abgeschlossen werden. Der Stundenansatz für Arbeiten nach Aufwand beträgt CHF 140.

Stundenbasierte Leistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.

14. Fremdkosten und Drittanbieter

Fremdkosten sind nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Offerte eingeschlossen sind.

Dazu gehören insbesondere Kosten für Domains, Hosting, E-Mail-Dienste, Plugins, Themes, Lizenzen, Schriften, Stockbilder, Übersetzungen, Zahlungsanbieter, Google Ads Budgets, externe Tools, APIs, Drittanbieterleistungen und Gebühren von Plattformen.

Fremdkosten können direkt von der Kundin oder dem Kunden bezahlt oder durch SEEWERK weiterverrechnet werden.

15. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Webseiten-Paketen wird nach der ersten Vorschau der Webseite in einer Rechnung fakturiert; eine Anzahlung wird nicht verlangt. Das Hosting wird jährlich im Voraus abgerechnet. Laufende Leistungen wie Betreuung, SEO und Support werden je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder jährlich abgerechnet. Bei Projekten ausserhalb der Pakete sowie bei Fremdkosten nach Ziffer 14 kann SEEWERK eine Anzahlung oder Teilzahlungen verlangen, sofern dies vor Vertragsabschluss vereinbart wurde. Die Arbeit kann bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung pausiert werden.

Bei Zahlungsverzug kann SEEWERK Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkassokosten geltend machen sowie laufende Leistungen pausieren.

16. Nutzungsrechte und Herausgabe

Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundin oder der Kunde an der gelieferten Webseite ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht. Es umfasst die Gestaltung, die von SEEWERK erstellten Texte und Grafiken sowie den Programmcode und schliesst das Recht ein, die Webseite bei einem anderen Anbieter zu betreiben und durch Dritte ändern zu lassen.

Auf Verlangen übergibt SEEWERK die Dateien der Webseite und die Inhalte vollständig in einem gängigen Format, auch nach Kündigung des Hostings.

Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die Arbeitsergebnisse nur zur Prüfung verwendet werden.

SEEWERK darf allgemeine, nicht kundenspezifische Programmteile weiterhin für andere Projekte verwenden. Nicht ausgewählte Entwürfe und interne Arbeitsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist. Für Lizenzen Dritter, etwa Schriften oder Bilder, gelten deren Bedingungen.

17. Drittsoftware, Plugins und Lizenzen

Bei Webseiten und digitalen Projekten können Drittsoftware, WordPress-Plugins, Themes, Schriften, APIs oder externe Dienste eingesetzt werden.

Für diese Drittanbieter gelten deren eigene Lizenzbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Verfügbarkeiten und Preise. SEEWERK übernimmt keine Haftung für Änderungen, Ausfälle, Sicherheitslücken, Preisanpassungen oder Funktionsänderungen solcher Drittanbieter.

18. Hosting, Domains und E-Mail-Dienste

Sofern SEEWERK Hosting-, Domain- oder E-Mail-Dienste einrichtet oder betreut, gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.

SEEWERK schuldet keine dauerhafte, unterbruchsfreie Verfügbarkeit von Hosting-, Domain-, E-Mail- oder Drittanbieterdiensten, sofern diese nicht direkt und ausdrücklich als eigene Leistung garantiert wurde.

Die Kundin oder der Kunde bleibt für die rechtzeitige Verlängerung und Bezahlung von Domains, Hosting, Lizenzen und E-Mail-Diensten verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

19. Wartung und Support

Wartungs- und Supportleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Wartung kann je nach Vereinbarung insbesondere Updates, Backups, Sicherheitsprüfungen, technische Kontrollen, kleinere Anpassungen oder Support umfassen.

Unabhängig von einem Wartungsvertrag behebt SEEWERK technische Fehler am gelieferten Leistungsumfang während 30 Tagen ab Veröffentlichung der Webseite kostenlos (Bug-Garantie). Nicht erfasst sind neue Wünsche, Erweiterungen und Inhaltsänderungen sowie Störungen, die nachweislich durch Eingriffe der Kundin oder des Kunden oder durch Drittanbieter entstanden sind.

Nach Ablauf dieser 30 Tage besteht ohne laufenden Wartungsvertrag kein Anspruch auf darüber hinausgehende kostenlose Fehlerbehebungen, Updates, Sicherheitsmassnahmen oder Wiederherstellungen nach technischen Problemen. Die gesetzliche Mängelhaftung nach Ziffer 23 bleibt davon unberührt.

20. SEO-Leistungen

Bei SEO-Leistungen schuldet SEEWERK eine fachgerechte Optimierung nach bestem Wissen und Gewissen.

Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Platzierung bei Google, eine bestimmte Anzahl Besucher, Anfragen, Verkäufe oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

Suchmaschinen ändern ihre Algorithmen laufend. Rankings können deshalb steigen, sinken oder ausbleiben.

21. Google Ads und Online-Marketing

Bei Google Ads, Social Ads oder anderen Online-Marketing-Kampagnen schuldet SEEWERK die vereinbarte Einrichtung, Betreuung oder Optimierung der Kampagnen.

Ein bestimmter Erfolg, eine bestimmte Anzahl Klicks, Anfragen, Buchungen, Verkäufe oder ein bestimmter Umsatz wird nicht garantiert.

Werbebudgets, Klickkosten und Plattformgebühren sind Fremdkosten und werden von der Kundin oder vom Kunden getragen.

22. Zufriedenheitsgarantie bis zur Freigabe

Bei Webseiten-Paketen erhält die Kundin oder der Kunde vor der Umsetzung drei Designvorschläge. Gefällt keiner, endet die Zusammenarbeit ohne Kosten.

Nach der Wahl eines Vorschlags überarbeitet SEEWERK die Webseite im Rahmen der zwei Korrekturschleifen nach Ziffer 11, bis sie dem vereinbarten Umfang entspricht. Die Rechnung für das Paket folgt nach Ziffer 15 nach der ersten Vorschau der fertigen Webseite.

Die Garantie endet mit der Freigabe oder der Veröffentlichung. Fremdkosten nach Ziffer 14 sind ausgenommen.

23. Mängel und Nachbesserung

Allfällige Mängel sind SEEWERK unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

SEEWERK hat das Recht, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

Kein Mangel liegt vor, wenn Probleme durch Drittanbieter, nachträgliche Änderungen durch die Kundin oder den Kunden, unsachgemässe Bedienung, fehlende Updates, externe Angriffe, Hostingprobleme oder nicht von SEEWERK verursachte Umstände entstehen.

24. Haftung

Für Schäden, die SEEWERK absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, haftet SEEWERK nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. In diesem Rahmen haftet SEEWERK namentlich nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen, Verluste bei Suchmaschinen-Platzierungen, Werbekosten und Ansprüche Dritter.

Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

25. Datensicherung

Die Kundin oder der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung eigener Daten, Inhalte, E-Mails, Zugangsdaten und Systeme verantwortlich, sofern keine ausdrückliche Backup- oder Wartungsleistung vereinbart wurde.

SEEWERK kann Backups einrichten oder betreuen, schuldet aber keine vollständige Wiederherstellung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

26. Zugangsdaten und Sicherheit

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sichere Passwörter zu verwenden.

Werden Zugangsdaten an SEEWERK übermittelt, verwendet SEEWERK diese ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.

SEEWERK haftet nicht für Schäden, die durch unsichere Passwörter, Weitergabe von Zugangsdaten, kompromittierte Konten oder fehlende Sicherheitsmassnahmen auf Seiten der Kundin oder des Kunden entstehen.

27. Referenzen

SEEWERK darf abgeschlossene Projekte, Namen, Logos, Screenshots und kurze Projektbeschreibungen als Referenz verwenden, sofern die Kundin oder der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.

28. Vertraulichkeit

SEEWERK behandelt vertrauliche Informationen der Kundin oder des Kunden sorgfältig und gibt diese nicht ohne Grund an Dritte weiter.

Keine vertraulichen Informationen sind Daten, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder zur Vertragserfüllung notwendigerweise an Dienstleister weitergegeben werden müssen.

29. Datenschutz

SEEWERK bearbeitet Personendaten gemäss der auf der Webseite veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://seewerk.ch/datenschutz

29b. Auftragsbearbeitung von Personendaten

Soweit SEEWERK im Rahmen von Hosting, Betreuung, Updates und Überarbeitungen bestehender Webseiten, Formularen, Buchungs-, Galerie- oder Portallösungen Personendaten bearbeitet, für die die Kundin oder der Kunde verantwortlich ist, handelt SEEWERK als Auftragsbearbeiterin im Sinn von Art. 9 revDSG. SEEWERK bearbeitet diese Daten ausschliesslich weisungsgemäss, sichert sie angemessen und gibt sie nicht an Dritte weiter, ausser an die nachstehend genannten Unterbearbeiter.

SEEWERK darf Unterbearbeiter beiziehen, insbesondere den Hosting-Anbieter sowie die im Einzelfall vereinbarten Anbieter für Terminbuchung, Galerien, elektronische Signatur, Newsletter oder Kundenportale. SEEWERK verpflichtet diese auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Auf Verlangen nennt SEEWERK die eingesetzten Unterbearbeiter und deren Standort. Zieht SEEWERK einen weiteren Unterbearbeiter bei oder ersetzt einen, informiert SEEWERK die Kundin oder den Kunden vorher; die Kundin oder der Kunde kann dagegen Widerspruch erheben. Bei Branchen mit besonders schützenswerten Personendaten, etwa Gesundheit, Treuhand, Recht oder Bildung, setzt SEEWERK ausschliesslich Anbieter mit Standort Schweiz ein.

Nach Beendigung des Vertrags löscht SEEWERK die im Auftrag bearbeiteten Personendaten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

30. Kündigung laufender Leistungen

Die Betreuung (Basic, Premium sowie einzeln gebuchte Bausteine wie Backups oder Security) hat keine Mindestlaufzeit. Sie kann jederzeit auf das Ende eines Monats gekündigt werden; die Kündigung wird frühestens auf das Ende des Kalendermonats wirksam, in dem sie SEEWERK zugeht, oder auf ein späteres Monatsende, das die Kundin oder der Kunde in der Kündigung nennt. Für die Zeit nach diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Beträge für die Betreuung werden anteilig zurückerstattet.

Übrige laufende Leistungen wie Support oder SEO können mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden. Eine abweichende Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich genannt wurde.

Das Hosting läuft jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.

Bereits begonnene oder erbrachte Leistungen sowie Fremdkosten bleiben geschuldet.

31. Rücktritt und Widerruf

In der Schweiz besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Ein Rücktritts-, Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Individuell erstellte Dienstleistungen, begonnene Projekte, digitale Leistungen, Beratungen, Konzeptionen, Designs, technische Arbeiten und Fremdkosten sind nach Beginn der Leistungserbringung grundsätzlich kostenpflichtig. Vorbehalten bleibt Ziffer 22.

32. Höhere Gewalt

SEEWERK haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des eigenen Einflussbereichs.

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Internetstörungen, Angriffe auf IT-Systeme, Ausfälle von Drittanbietern, behördliche Massnahmen, Krankheit, Krieg, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

33. Änderungen der AGB

SEEWERK kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version, sofern keine neue Version vereinbart wird.

34. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

35. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Donner Consulting & IT.

36. Stand

20. Oktober 2026